Geschäftsbedingungen


Geschäftsbedingungen

  • Stahlzuschlag für Längs- und Querschnitte ab 2cm² Schnittfläche 2,50 €/cm² alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mwst.
  • Die Bohrpunkte bzw. die äußere Sägeschnitte müssen vorab bauseits in eindeutig zuzuordnender Art und Weise z. B. mit entsprechenden Markierstiften angezeichnet werden.
  • Bei Bohrpunkten ist in der Regel der Bohrmittelpunkt anzuzeichnen sowie der Durchmesser der Bohrung daneben zu schreiben.
  • Bei Öffnungen sollten die Öffnungsflächen durch Schraffuren gekennzeichnet werden.
    Sollten bereits Anzeichnungen vorhanden sein, welche nicht bzw. noch nicht zur Ausführung frei gegeben sind, müssen die zur Ausführung anstehenden Öffnungen klar gekennzeichnet werden. Wir empfehlen einen Punkt mit Markierspray bei der obligatorischen Einweisung unserer Monteure direkt vor Ort.
    Ein Anzeichnen mittels bauseitiger Planunterlagen und auch darüber hinaus gehende Entscheidungen bezüglich der Lage bzw. dem Verschieben von geplanten Öffnungen ist nicht die Aufgabe unserer Monteure.
    Ein qualifizierter Ansprechpartner ist bauseits zu benennen und sollte erreichbar sein.
    Im Schadensfall schließen wir jegliche Haftung für nicht eindeutig angezeichnete bzw. eindeutig kommunizierte Anzeichnungen aus.
  • Bauseits muss die Prüfung und Freigabe der Bohr- und Schneidepunkte bezüglich Statik und verdeckt liegender Leitungen erfolgen.
    Wir weisen daraufhin, dass wir nicht befugt sind und auch nicht qualifiziert einschätzen können, ob durch unsere Arbeiten die Statik beeinträchtigt wird.
    Der Auftraggeber sollte im Zweifelsfall die statische Freigabe eines fachkundigen Dritten einholen.
    Bei Beginn der Arbeiten gehen wir davon aus, dass die Freigabe erfolgte und schließen rein vorsorglich diesbezüglich jede Haftung aus.
  • 100% Wasserschutz ist technisch nicht möglich, da das Wasser z.B. durch Gebäuderisse und –Fugen oder Leerrohre abfließen kann. Wir schließen daher jeder Haftung für Schäden, die durch Bohr- und Spülwasser entstehen aus.
  • Für das Durchtrennen von Heizungs-, Strom-, Wasser- und Abwasserlei-tungen an den Schneid- und Bohrpunkten übernehmen wir keine Haftung. Abrechnung nach Aufmaß.
  • Für Regie-, Warte- und Stillstandzeiten, die durch den Auftraggeber angeordnet und zu vertreten sind, berechen wir Ihnen aktuell pro Monteur und Stunde 59,- €.
  • Für Schutzmaßnahmen (Folie) berechnen wir 4,- € pro m².
  • Bei Abruf von Teilmengen beträgt der Mindestrechnungsbetrag pro Einsatz bei Bohrarbeiten 240,- € und für Sägearbeiten 350,- €.
    Bauseits muss ein ½“ Wasseranschluß sowie ein 32A Stromanschluss im Umkreis von 50m vorhanden sein.
    Außerdem müssen Brandmeldeeinrichtungen deaktiviert werden und ein Parkplatz pro Bohr- und Sägekolonne vorhanden sein. Die Baustelle wird unsererseits ,soweit nicht anders vereinbart, besenrein hinterlassen. Bauschuttentsorgung erfolgt grundsätzlich bauseits. Bei Abklebearbeiten kann es zu verbleibenden Anhaftungen von Klebematerialien und zum Abtragen der Wandfarben oder Tapeten kommen. Eine in der Regel notwendige, malermäßige Nachbearbeitung erfolgt gegebenenfalls bauseits. Durch das Befestigen der Maschinen können zusätzliche Bohr- und Dübellöcher entstehen, das Verschließen erfolgt gegebenenfalls bauseits.
  • Absicherung von Absturzkanten nach der Ausführung von Wand- und Deckendurchbrüchen bzw. Brüstungs- und Balkonabbrüchen sowie Sichern bzw. Abdecken oder Verschließen von Bohrlöchern in Böden zur Vermeidung von Stolper- oder Durchtrittsgefahren erfolgt bauseits.
  • Grundlagen unseres Angebotes ist die VOB Teil B jeweils neueste Fassung, insbesondere VOB Teil C, DIN 18459, jeweils aktueller Stand.
    Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele sind wir abweichend von der VOB berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Zurückbe-haltungsrecht unserer Leistung Gebrauch zu machen, bis die fälligen Rechnungen vollständig bezahlt sind. Für die hieraus resultierenden Schäden und Bauverzug haften wir nicht.
  • Eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des ESTG liegt vor (gültig vom 02.06.2022 bis 01.06.2025 (Sicherheirsnr.: 46936223))
  • Angebotsgültigkeit: 3 Monate
  • Vor Auftragsbeginn bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung.
  • Zur Klärung evtl. Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne unter unseren Kontaktdaten zur Verfügung.